Diese Geschichte hat uns mein Urgroßvater schriftlich hinterlassen. Da sie von einem bemerkenswerten Erlebnis aus seiner Zeit in Zagreb und Belgrad erzhählt möchte ich sie anläßlich unseres „Städteurlaubs“ in Zagreb hier euch mitteilen. Die Anmerkungen stammen von meinem Vater.
Eine Geschichte, erlebt von Alexander Just
Es gibt zweifellos viele Menschen, die ihr Todesurteil gelesen haben, aber gewiss nur wenige, die gelesen haben, dass sie auch schon erschossen worden sind. Ich gehöre zu den letzteren.
3. April 1943. Es war in Semlin (Anm.: jetzt Zemun, Stadtbezirk von Belgrad), das zur Zeit dieser Geschichte zum „Unabhängigen Staate Kroatien“ gehörte, einem Operetten-Staatsgebilde, das sich gleich bei Ausbruch des deutsch-jugoslawischen Krieges (1941) von Jugoslawien losgelöst hat. Ich wollte bei einem mir bekannten Beamten der Grenzpolizei (d.h. Grenze zwischen Kroatien und Serbien) für einen Agramer (Anm.: Agram = Zagreb, Hauptstadt Kroatiens) Freund intervenieren, der einen Passierschein zur Überfahrt nach dem gegenüberliegenden Belgrad haben wollte.
Im Vorraume des Amtsgebäudes wartend, hörte ich meinen Namen nennen. In der Annahme, dass ich nun zur Passabteilung vorgelassen werden sollte, meldete ich mich bei dem betreffenden Polizisten, indem ich meinen Namen nannte. Er fragte: „Sind Sie Herr A. J.?“ und als ich dies bejahte, sagte er: „Kommen Sie mit zum Polizeichef!“. Der Polizeichef las mir ein Telegramm der Agramer Polizei-Direktion vor des Inhaltes, dass ich wegen Sabotage zu verhaften und sofort nach Agram abzuschieben sei.
Ich war von dem Verhaftbefehl überrascht. Eine Woche vorher wurde ich zwar in Agram in einer Sabotage-Sache als Zeuge einvernommen, nach der Einvernahme aber vom Untersuchungsrichter freundschaftlichst entlassen. Mein mündlicher Protest gegen diese Verhaftung war natürlich nutzlos und ich wurde ins Gefängnis abgeführt.
Wie kam es zu diesem Haftbefehl? Einige Tage nach der erwähnten Einvernahme erschien in meiner Agramer Wohnung ein Gerichtsbeamter mit einer neuerlichen Zeugenladung. Es wurde ihm mitgeteilt, dass ich nach Belgrad (Hauptstadt Serbiens) verreist sei.
Belgrad war zu jener Zeit von den Deutschen besetzt und galt vom kroatischen Standpunkt aus als Ausland. Zu einer Reise von Agram nach Belgrad musste man eine kroatische Ausreisebewilligung haben. Im Agramer Passamte fand man keinen Vermerk, dass man mir eine Ausreisebewilligung erteilt hätte. Die Sabotage-Affäre hatte nämlich, was ich nicht wusste, in der Zwischenzeit eine kritische Wendung genommen, welche meine neuerliche Einvernahme erforderte und man war der Ansicht, dass ich geflüchtet sei. Und Flucht = Schuldbekenntnis als Grund zur Verhaftung. Tatsächlich hatte ich aber ein gültiges Visum, welches von dem kroatischen Konsulate in Belgrad erteilt wurde, was jedoch dem Agramer Passamte nicht bekanntgegeben worden ist.
Ich wurde also in Semlin in den Arrest gesteckt. Kein angenehmer Aufenthaltsort das, aber ich sollte ja doch in den nächsten Stunden nach Agram abgehen.
Der 3. April ging vorüber. Am 4. April erfuhr ich, dass meine Abreise nach Agram eine Verzögerung erleide, weil keine entsprechende Begleitperson zur Verfügung stand. Erst am 5. April wurde ich in Begleitung eines Detektivs nach Agram abgefertigt.
Der mich begleitende Detektiv war sehr entgegenkommend. So gestattete er mir vor der Abreise bei Freunden Geld abzuheben, zum Coiffeur zu gehen und nach Agram zu telegraphieren. In meiner Ahnungslosigkeit bat ich in diesem Telegramme meine Freunde in Agram um Intervention, damit ich sofort nach Ankunft in Agram verhört und natürlich sogleich auch freigelassen werde.
Wir stiegen sodann in den Agramer Schnellzug ein. Der Schlafwagenkondukteur, der mich von meinen öfteren Reisen her kannte, wies mir, wie gewohnt, ein Schlafwagenabteil zu und auf mein Ersuchen auch meinem Begleiter. Wir reisten in separaten Abteilen, also sozusagen gemütlich, was mich im Grunde genommen nicht wunderte, da ich ja als sicher angenommen habe, dass sich innerhalb der nächsten 24 Stunden Alles in Wohlgefallen auflösen würde.
Agram ist von Semlin ungefähr 420 km entfernt. In Vinkovci, einer Zwischenstation, von Semlin 120 km weit, traf der Schnellzug um 5 Uhr nachmittags ein. Er hätte eine halbe Stunde später die Fahrt fortsetzen und am 6. April in den Frühstunden in Agram eintreffen sollen.
In Vinkovci erfuhren wir jedoch, dass der Zug an diesem Tage nicht mehr weiter geleitet würde, sondern bis zum nächsten Tag in Vinkovci bleiben müsse. Am nächsten Tage, also am 6. April 1943 war nämlich der Jahrestag der „Befreiung“ des sogenannten „Unabhängigen Staates Kroatien“ (Anm.: tatsächlich ein Vasallenstaat Hitlers) vom „jugoslawischen Joche“ und Staatsfeiertag. Man hatte aus Sicherheitsgründen, lies: „Furcht vor Attentätern“ die Einfahrt aller Züge, die an diesem Tage in Agram einzutreffen hätten, gesperrt.
Der Schnellzug blieb also eine Nacht und einen Tag lang in Vinkovci stehen und fuhr erst am 6. April gegen 6 Uhr abends nach Agram weiter. So trafen wir denn am 7. April vormittags in Agram ein. Am Bahnhofe hat mich natürlich niemand erwartet, denn der Zug kam ja mit einer 24-stündigen Verspätung an. Mein Begleiter gestattete mir jedoch einen telephonischen Anruf. Ich bat einen in der Nähe wohnenden Freund, mir einige Wäsche zu besorgen, was er auch tat.
Mein Freund erwartete mich in der Nähe des Gerichtsgebäudes und ich konnte mit ihm eine Viertelstunde lang sprechen. Er sprach ganz verstört und fragte mich, ob ich denn wirklich nicht wisse, was geschehen war. Dabei wies er auf ein Plakat auf einer Litfasssäule, in deren Nähe wir standen.
Da las ich, dass ich am 5. April nachmittags gemeinsam mit den Ministerialsekretären H. und B. wegen Sabotage standrechtlich erschossen worden bin.
Der mich begleitende Detektiv überstellte mich in das Agramer Sammelgefängnis. Der 7. April war ein Sonntag.
Tags darauf erwartete ich zum Verhör gerufen zu werden. Es kam nicht dazu. Ich bekam ein Essen, das aus einer undefinierbaren dünnen Suppe und einem Stück Brot bestand. Ich rührte dies nicht an und erwartete, dass meine Angehörigen sich um meine Verköstigung von außen her kümmern werden. Ich wartete vergeblich, weil der Untersuchungsrichter mir jede Begünstigung verweigerte, da er ja der Ansicht war, dass ich „geflüchtet war“.
Am nächsten Tage wurde ich einem 4½-stündigen Verhöre unterzogen und erst da kam es mir zum Bewusstsein, dass ich irgendwie zu einer gewichtigen Persönlichkeit geworden bin.
Vor Allem wurde bei diesem Verhöre die Fluchtfrage geklärt. Durch Einsichtnahme in meinen Reisepass war dies sofort möglich. Nach dem Verhöre wurden mir die dort üblichen Begünstigungen gewährt. Verköstigung von außerhalb, warme Decken und sogar die Bewilligung mich wöchentlich einmal rasieren zu lassen. Nur an dem Arrestlokale hat sich nichts geändert. In einem Zimmer im Ausmaße von höchstens 6½ mal 3½ m waren bei meiner Einlieferung 28 Häftlinge untergebracht. Verglichen mit den hier herrschenden Zuständen kann das von Dostojewski beschriebene Zuchthaus als Voluptoir bezeichnet werden.
Im Zuge des Verhöres habe ich die Überzeugung gewinnen können, dass ich für die kroatischen Behörden zu einer Verlegenheit geworden bin.
Tatsache war, dass ich am 4. April mit den Ministerialsekretären H. und B. (ich allerdings in contumaciam) zum Tode verurteilt worden bin. Man rechnete so sicher auf meine rechtzeitige Auslieferung, dass mein Name schon auf das Vollstreckungsplakat gekommen ist. Dieses Todesurteil ist an H. und B. am 5. April vollstreckt worden. Nun wurde aber am 6. April, dem Staatsfeiertage eine Amnestie publiziert und man wusste nicht, ob dieselbe auf mich angewandt werden sollte.
Denn rechtlich war ich schon hingerichtet. Doch konnte man mich jetzt nicht mehr so ohne weiteres abtun, denn inzwischen ist die Sensation durchgesickert, dass ich im Gefängnisse bin, demnach nicht hingerichtet. Ich war Ausländer und auch die Gesandtschaft meines Landes (Anm.: Slowakei) begann sich für mich zu interessieren.
Bei meinem Verhöre konnte ich nur wiederholen, was ich bei meiner ersten Einvernahme sagte, dass nämlich nach meiner Überzeugung keinesfalls ein derartiges Delikt vorlag, dass es nicht durch eine einfache kaufmännische Transaktion hätte geordnet werden können.
Von den zwei Ministerialsekretären hatte ich nur mit H. zu tun. B. kannte ich nicht persönlich.
H. war als Sekretär im Finanzministerium in den staatlichen kroatischen Konsumverein in der Eigenschaft eines kaufmännischen Direktors delegiert. Er hatte vor, aus der Slowakei für den staatlichen Konsumverein Zucker zu beziehen, den er bei Bezahlung mit Devisen sehr günstig hätte beschaffen können. Aus Belgrad hatte man ihm über meine Veranlassung 50 Tonnen Blei angeboten, die er in Inlandsvaluta bezahlen konnte, dagegen gegen Schweizer Franken verwerten wollte. Der Bleikauf kam zustande. Der Belgrader Bleibesitzer hat um die Ausfuhrbewilligung angesucht, welche aber lange auf sich warten ließ. Der Belgrader Verkäufer entschloss sich daher 50 Tonnen sogenanntes Kontingentblei zu liefern, das war aber Blei, welches von den Deutschen für Kroatien reserviert war. Das freie Blei hätte sodann nachgeliefert werden sollen und wäre in Kroatien geblieben. Meine Reise nach Belgrad bezweckte, die Absendung der zweiten 50-Tonnen Blei zu beschleunigen. Zu diesem Zeitpunkt dachte niemand, dass irgend eine Komplikation entstehen könnte, da kroatischerseits auch kein akuter Bedarf an Blei bestand. Sobald diese zweiten 50 Tonnen eingetroffen wären, wären sie kroatischerseits bezahlt worden und es wäre Alles in Ordnung gewesen. Aufgeflogen ist die Sache durch die Spionagetätigkeit des Direktors einer Speditionsgesellschaft, welcher den deutschen Behörden in Belgrad die Mitteilung machte, dass dieses Kontingentblei nach der Schweiz dirigiert wurde. (Dieser Mann ist von dem nachfolgenden Regime zum Tode verurteilt und erschossen worden).
Vom kroatischen Standpunkt aus war die Abwicklung des Transportes vollkommen legal vor sich gegangen, also mit kroatischer Einfuhrs- und mit kroatischer Ausfuhrs- bzw. Durchfuhrs-Bewilligung. Besprechungen über die Art der Abwicklung wurden in den Amtsräumen des Finanzministeriums geführt. Es war kein Grund vorhanden, eine Schiebung vorauszusetzen. Die zwei Ministerialsekretäre hatten derart prominente Stellungen, dass sie sich erlauben durften, eine derartige Ver-Schiebung der zwei Bleipartien durchzuführen und sie waren zweifellos durch den Finanzminister gedeckt.
Es hätte wahrscheinlich auch nicht die tragischen Folgen gehabt, wenn nun nicht Folgendes passiert wäre.
H., welcher überzeugt war, dass die Sache in Ordnung kommen würde, sollte nunmehr die geplante Einkaufsreise in die Slowakei durchführen. Er wusste aber nicht, dass er seit einer Woche von der Polizei beschattet wurde. An der kroatisch-ungarischen Grenze wurde er verhaftet und zwar über Veranlassung des Innenministers, eines Rivalen des Finanzministers,, um diesen zu kompromittieren. H. hatte den Erlös für die 50 Tonnen Blei in Schweizer Franken an sich. H. war Familienvater und Besitzer eines Anwesens, dessen Wert jenen des Bleigegenwertes um ein Vielfaches überstieg.
Nach Verhaftung des H. war dann die erwähnte nochmalige Vorladung zwecks neuerlicher Einvernahme an mich ergangen, die dann zu meiner Verhaftung in Semlin führte.
Der Finanzminister hat zu diesem Zeitpunkt seine Ernennung zum Ministerpräsidenten erwartet. Es lag ihm daran, dass diese Affaire raschest liquidiert werde und zwar vor dem 6. April, denn der 6. April war, wie schon erwähnt, Staatsfeiertag, an dem eine Amnestie erwartet wurde.
So kam es zu dem Standgerichts-Prozesse und den Todesurteilen vom 4. April 1943.
Am Ostermontag 1943 wurde ich von der Gestapo verhört, welche im Gerichtsgebäude eine Expositur hatte. (Das „Unabhängige Kroatien“ war so quasi eine Filiale des tausendjährigen Reiches). Nach Allem, was ich bisher von Gestapoverhören gehört hatte, war diese Einvernahme eine gemütliche Angelegenheit gewesen. Der Gestapochef und seine hübsche und sehr gut angezogene weibliche Hilfskraft waren in vergnügter Osterstimmung. Da stellte sich heraus, dass der Gestapochef ein Mann von der 5. Kolonne war und mich aus der Vorkriegszeit persönlich kannte.
Mein Vorschlag, Das, was ich zu sagen hatte, eigenhändig mit der Maschine zu schreiben, wurde angenommen. Ich erklärte in diesem von mir selbst verfassten Protokolle, dass ich meinen Aussagen vor dem Untersuchungsrichter nichts hinzuzufügen habe.
Chef und Fräulein waren anscheinend froh, mich so schnell losgeworden zu sein und den Osterkorso auf der Ilica (der Hauptstraße von Agram) nicht verpasst zu haben. Ich wurde mit freundschaftlichem Händedruck und den Worten „aufs Wiedersehen“ verabschiedet. „Das lieber nicht“, entgegnete ich leise, aber später kam es mir in den Sinn, dass die Worte des Gestapochefs nicht so deplaziert waren, als es im Augenblicke schien.
Im Untersuchungsgefängnis habe ich drei Wochen zugebracht, ohne dass es zu einem weiteren Verhöre gekommen wäre. Nach diesen drei Wochen wurde ich ins Gefängnis des Standgerichtes eingeliefert. Hier waren wir 8 Intellektuelle in einem geräumigen Zimmer untergebracht. Es gab Betten und sonstige relativ große Freiheiten.
In den Morgenstunden kam täglich ein Gefangenen-Aufseher ins Zimmer, welcher einen oder mehrere Namen ausrief. Kam einer oder der andere abends nicht zurück, da ahnten wir was geschehen sein mochte.
An einem Nachmittage, es war der siebente Tag meines Aufenthaltes beim Standgericht, kam der Jesuitenpater M. zu Besuch. Er fragte nach mir und zog mich ungefähr eine halbe Stunde lang ins Gespräch. Er erzählte mir, dass er es war, der H. und B. zum letzten Gang begleitete. Sie seien sehr tapfer in den Tod gegangen.
„Kopf hoch !“, rief er mir zum Abschiede zu und man konnte ahnen, was das zu bedeuten habe.
Am Abend desselben Tages hatte ich mit einigen meiner Schicksalsgenossen Karten gespielt.
Gegen 9 Uhr abends rief eine Stimme am Guckloch der Gefängnistüre nach mir. „Sind Sie es, Herr J.?“ Und als ich die Frage bejahte, sagte da jemand: „Sie sind morgen um 11 Uhr Vormittag frei!“
Und ich wurde am 4. Mai 1943 um 11 Uhr vormittags ohne jede Begründung in Freiheit gesetzt.